Wichtiger Hinweis
Angesichts der immer noch steigenden Corona-Zahlen weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, beim Eintritt in die Kirche und bei allen Gottesdiensten, die Abstands- und Hygienemaßnahmen zu beachten und verpflichtend eine FFP2 oder OP-Maske zu tragen! … damit die Kirchen weiter geöffnet bleiben können.online seit: 26.03.2021
Hygieneregeln bei Gottesdienste mit Öffentlichkeit in Corona-Zeiten
- Die Anzahl der Gottesdienstteilnehmer ist begrenzt (ca. 40 Personen). Es sind Bänke markiert, die gesperrt sind und die den Abstand von 1,5 m gewährleisten sollen.
- Personen, bei denen offensichtlich eine akute Atemwegserkrankung und/oder grippeähnliche Symptome vorliegen, werden nicht zu den Gottesdiensten zugelassen.
- Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist verpflichtend. Alle Masken müssen OP-Masken oder Masken mit dem Standard: KN95/95 oder FFP2-Masken sein.
- Die Gläubigen werden gebeten, ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Gemeindegesang ist verboten.
- Der Eintritt in die Kirche zu den Gottesdiensten ist nur über das Hauptportal möglich.
- Zu den Gottesdiensten werden die Kontaktdaten auf Listen notiert, um mögliche Infektionsketten zu verfolgen.
- Jeder Besucher muss sich die Hände am Desinfektionsständer desinfizieren.
- Die Gottesdiensteilnehmer dürfen sich nur auf die markierten Plätze setzen. Familien und Personen aus einem Haushalt können jedoch zusammensitzen.
- Ein Ordnungsdienst sorgt vor allem bei größeren Gottesdiensten für den reibungslosen Ablauf beim Eintritt in die Kirche und für den Sicherheitsabstand in der Kirche.
- Die Kollektenkörbe sind an den Ausgängen aufgestellt.
- Der Friedensgruß per Handschlag und Berührungen mit anderen ist verboten.
- Die Kommunionausteilung erfolgt durch den Mittelgang (erst die linke Bankseite, dann die rechte Bankseite) an der bereitgestellten Plexiglasscheibe.
- Beim Verlassen der Kirche sollen möglichst die hinteren Bankreihen geordnet und mit gebotenem Abstand zuerst die Kirche verlassen. Die Seitentüren sind dann geöffnet.
- Liturgische Dienste achten besonders auf die Hygienemaßnahmen. Dazu zählt:
Das Küssen des Lektionars und die Berührung des Mundes beim kleinen Kreuzzeichen (Evangelium) entfallen.
Die Liturgischen Geräte, Wein- und Wasserkännchen, Schale können auf dem Altar oder auf einen Kredenztisch am Altar stehen.
Die Hostien für die Gemeindemitglieder in der Hl. Messe legt der Sakristan/Küster in der Sakristei nach gründlicher Hand-Desinfizierung und mit Mund-Nasen-Schutz (OP- oder FFP2-Maske) in „ausreichender Menge“ in die jeweilige Schale und deckt diese mit (einer Palla ) ab. Bis zur Kommunionspendung bleibt die Schale abgedeckt. Die große Hostie (Priesterhostie) liegt in einer extra Schale und ist nur für den Zelebranten bestimmt und darf nicht mit den Hostien für die Gemeinde in Kontakt kommen. Der Priester desinfiziert vor und nach der Kommunionausteilung die Hände. Werden zusätzliche Hostien aus dem Tabernakel benötigt, bleiben diese bis zur Kommunionausteilung abgedeckt. Nur der Priester empfängt die Kelchkommunion.
Eine Mundkommunion muss unterbleiben. Eine Segnung findet ohne Berührung statt.
Die liturgischen Geräte werden nach jeder Benutzung heiß ausgewaschen (nach der Messe).
Die Dauer der Hl. Messe soll ca. 45 Minuten betragen. - Weihwasserbecken bleiben leer.
- Die Kirche wird regelmäßig gelüftet, Bänke, Türklinken usw. desinfiziert.
- Die Heizung ist während der Gottesdienste wegen der Aerosole abgestellt.
- Bei Beerdigungen ist ebenfalls eine Messfeier (Seelenamt) in der Kirche möglich. Hier gelten alle oben genannten Bedingungen. Die Angehörigen legen fest, wer an der Messe teilnehmen darf und erstellen eine entsprechende Liste. Die Anzahl der Teilnehmer bei der eigentlichen Beisetzung auf dem Friedhof richtet sich nach der aktuell geltenden staatlichen Obergrenze.
- Die genannten Regelungen gelten für alle Gottesdienste – auch für Extra-Feiern im familiären Kontext (Taufen, Trauungen, Ehejubiläen…). Die Familien legen fest, wer an dem Gottesdienst teilnehmen darf.
f. d. Richtigkeit: Wildeshausen, L. Brock, Pfr.
Stand: 16.10.2020, UPDATE: 04.02.2021
online seit: 04.02.2021
Firmsakrament
Die Spendung des Heiligen Firmsakramentes findet coronabedingt nicht im März diesen Jahres statt, sondern voraussichtlich am 18.07.2021.online seit: 15.01.2021
Corona
Unsere Pfarrheime sind wegen des Lockdowns noch mindestens bis Ende Januar für Veranstaltungen/Gruppenstunden etc. komplett geschlossen.Das Pfarrbüro ist für den Öffentlichkeitsverkehr geschlossen und nur für dringende Angelegenheiten geöffnet. Wir sind telefonisch und/oder per eMail gern zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.
online seit: 08.01.2021