Hygieneregeln bei Gottesdienste mit Öffentlichkeit in Corona-Zeiten
- Die Anzahl der Gottesdienstteilnehmer ist begrenzt (ca. 40 Personen). Es sind Bänke markiert, die gesperrt sind und die den Abstand von 1,5 m gewährleisten sollen.
- Personen, bei denen offensichtlich eine akute Atemwegserkrankung und/oder grippeähnliche Symptome vorliegen, werden nicht zu den Gottesdiensten zugelassen.
- Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist verpflichtend. Alle Masken müssen OP-Masken oder Masken mit dem Standard: KN95/95 oder FFP2-Masken sein.
- Die Gläubigen werden gebeten, ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Gemeindegesang ist verboten.
- Der Eintritt in die Kirche zu den Gottesdiensten ist nur über das Hauptportal möglich.
- Zu den Gottesdiensten werden die Kontaktdaten auf Listen notiert, um mögliche Infektionsketten zu verfolgen.
- Jeder Besucher muss sich die Hände am Desinfektionsständer desinfizieren.
- Die Gottesdiensteilnehmer dürfen sich nur auf die markierten Plätze setzen. Familien und Personen aus einem Haushalt können jedoch zusammensitzen.
- Ein Ordnungsdienst sorgt vor allem bei größeren Gottesdiensten für den reibungslosen Ablauf beim Eintritt in die Kirche und für den Sicherheitsabstand in der Kirche.
- Die Kollektenkörbe sind an den Ausgängen aufgestellt.
- Der Friedensgruß per Handschlag und Berührungen mit anderen ist verboten.
- Die Kommunionausteilung erfolgt durch den Mittelgang (erst die linke Bankseite, dann die rechte Bankseite) an der bereitgestellten Plexiglasscheibe. Der Kommunionausteiler/Priester desinfiziert vor und nach der Austeilung die Hände. Mund- und/oder Kelchkommunion ist nicht erlaubt.
- Beim Verlassen der Kirche sollen möglichst die hinteren Bankreihen geordnet und mit gebotenem Abstand zuerst die Kirche verlassen. Die Seitentüren sind dann geöffnet.
- Liturgische Dienste achten besonders auf die Hygienemaßnahmen.
- Weihwasserbecken bleiben leer.
- Die Kirche wird regelmäßig gelüftet, Bänke, Türklinken usw. desinfiziert.
- Die Heizung ist während der Gottesdienste wegen der Aerosole abgestellt.
- Bei Beerdigungen ist ebenfalls eine Messfeier (Seelenamt) in der Kirche möglich. Hier gelten alle oben genannten Bedingungen. Die Angehörigen legen fest, wer an der Messe teilnehmen darf und erstellen eine entsprechende Liste. Die Anzahl der Teilnehmer bei der eigentlichen Beisetzung auf dem Friedhof richtet sich nach der aktuell geltenden staatlichen Obergrenze.
- Die genannten Regelungen gelten für alle Gottesdienste – auch für Feiern im familiären Kontext (Taufen, Trauungen, Ehejubiläen…). Die Familien legen fest, wer an dem Gottesdienst teilnehmen darf.
f. d. Richtigkeit: Wildeshausen, L. Brock, Pfr.
Stand: 16.10.2020, UPDATE: 20.01.2021
online seit: 20.01.2021
Firmsakrament
Die Spendung des Heiligen Firmsakramentes findet coronabedingt nicht im März diesen Jahres statt, sondern voraussichtlich am 18.07.2021.online seit: 15.01.2021
Corona
Unsere Pfarrheime sind wegen des Lockdowns noch mindestens bis Ende Januar für Veranstaltungen/Gruppenstunden etc. komplett geschlossen.Das Pfarrbüro ist für den Öffentlichkeitsverkehr geschlossen und nur für dringende Angelegenheiten geöffnet. Wir sind telefonisch und/oder per eMail gern zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.
online seit: 08.01.2021
Krippenbesuch in Ahlhorn
Für Krippenbesucher ist die Herz-Jesu Kirche in Ahlhorn an den Sonn- und Feiertage in der Zeit von 14:30 Uhr – 17:00 Uhr geöffnet.online seit: 18.12.2020